Bedingungen
Artikel 1 Definitionen
In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
A. ScheldeSafari: Comfortcamping Schedeoord B.V.
B. Kunde: die (juristische) Person, mit der SCHELDESAFARI einen Vertrag abgeschlossen hat
C. Teilnehmer: die Person, die an der Veranstaltung teilnimmt
D. Veranstaltung: Dienstleistung (z. B. Rib-Segeln), Vermittlung, Lieferung, Arbeit oder Veranstaltung, die SCHELDESAFARI im Auftrag des Kunden organisiert oder durchführt
E. Angebot: schriftliches Angebot, auch per E-Mail, mit dem Vorschlag zur Durchführung einer Veranstaltung.
F. Partner: Juristische Person, die nicht SCHELDESAFARI ist, die für die Durchführung (eines Teils) der Veranstaltung verantwortlich ist.
G. Vereinbarung: Verpflichtung zwischen SCHELDESAFARI und dem Kunden, die durch eine Genehmigung/Vereinbarung über ein von SCHELDESAFARI bereitgestelltes Angebot begründet wird.
Artikel 2 Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Angebote, die von SCHELDESAFARI abgeschlossen oder ausgehandelt werden, und zwar im weitesten Sinne des Wortes.
2.2 Kunde und Teilnehmer akzeptieren die Geltung dieser AGB durch Abschluss eines Vertrages oder durch Teilnahme an einer von SCHELDESAFARI organisierten Veranstaltung.
2.3 Wenn SCHELDESAFARI nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass diese Bedingungen nicht gelten oder dass SCHELDESAFARI das Recht verliert, die Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen.
2.4 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, zB des Kunden, oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
2.5 Die mögliche Nichtanwendung (eines Teils) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen.
Artikel 3 Abschluss und Inhalt der Vereinbarung
3.1 Ein mit SCHELDESAFARI geschlossener Vertrag kommt zustande, nachdem SCHELDESAFARI dem Kunden ein Angebot/Bestätigung übermittelt hat und der Kunde das Angebot schriftlich/per E-Mail bestätigt hat.
3.2 SCHELDESAFARI behält sich das Recht vor, mehrere Kunden gleichzeitig an derselben Veranstaltung teilnehmen zu lassen.
3.3 SCHELDESAFARI hat trotz Zusagen das Recht, selbst zu bestimmen, welche Boote und Materialien verwendet werden. Der Kunde hat kein Recht, sich zu beschweren, wenn ein zugesagtes Boot nicht verfügbar ist.
3.4 Die Preise und (optionalen) Reservierungen gelten bis zum Ablaufdatum der Option, wie im Angebot angegeben. Nach diesem Datum können Preise, Konditionen und Verfügbarkeit nicht mehr garantiert werden.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, SCHELDESAFARI bei Vertragsschluss alle persönlichen Umstände seiner Person und/oder der Teilnehmer, für die er den Vertrag eingeht, mitzuteilen, soweit diese den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere für alle relevanten medizinischen und konditionellen Angaben.
Artikel 4 Rechtsfähigkeit
SCHELDESAFARI kann sich darauf verlassen, dass die Person, die den Vertrag im Namen oder zugunsten des Kunden abschließt, handlungsberechtigt ist.
Artikel 5 Haftung gegenüber dem Kunden
5.1 SCHELDESAFARI wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Veranstaltung zu einem großen Erfolg für alle Teilnehmer und den Kunden zu machen. Wird ein Teil der Veranstaltung nicht erwartungsgemäß erfüllt, haftet SCHELDESAFARI für diesen Mangel nicht, es sei denn, dieser Mangel ist darauf zurückzuführen. SCHELDESAFARI haftet niemals, wenn;
A der Mangel in der Erfüllung dem Kunden oder einem Teilnehmer zuzurechnen ist
B Die Nichterfüllung konnte vernünftigerweise nicht vorhergesehen oder verhindert werden und ist einem Dritten oder einem Partner zuzurechnen.
C der Mangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
5.2 SCHELDESAFARI übernimmt keine Haftung für Schäden, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Verlusts von Gütern, einschließlich Folge- und Personenschäden, die aus seinen Handlungen oder Unterlassungen im weitesten Sinne des Wortes resultieren, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit/Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz vor.
5.3 SCHELDESAFARI übernimmt keine Haftung für Schäden, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Verlusts von Waren, einschließlich Folge- und Personenschäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen von Partnern resultieren, all dies im weitesten Sinne des Wortes.
Artikel 6 Haftung gegenüber dem Teilnehmer
6.1 Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
6.2 SCHELDESAFARI übernimmt keine Haftung für Schäden, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Verlusts von Gütern, einschließlich Folge- und Personenschäden, die aus seinen Handlungen oder Unterlassungen im weitesten Sinne des Wortes resultieren, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit/Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz vor.
6.3 SCHELDESAFARI übernimmt keine Haftung für Schäden, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Verlusts von Waren, einschließlich Folge- und Personenschäden, die daraus resultieren
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6.4 SCHELDESAFARI übernimmt keine Haftung für die Verschlimmerung bestehender Verletzungen. Vor der Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet sich der Teilnehmer, allfällige körperliche Probleme, Einschränkungen oder Risiken vor Beginn der Veranstaltung zu melden. Darüber hinaus bestätigt der Teilnehmer mit der Teilnahme an der Veranstaltung, dass er die Risiken, Hinweise und Bedingungen zur Kenntnis genommen bzw. proaktiv informiert hat oder nicht.
Artikel 7 Entschädigung
Der Kunde stellt SCHELDESAFARI, seine Partner sowie seine Mitarbeiter und ggf. beigezogene Hilfspersonen von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Teilnehmern, frei, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
Artikel 8 Pflichten des Teilnehmers
8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen und Weisungen, die er von SCHELDESAFARI oder dem Partner erhält, unverzüglich und vollständig Folge zu leisten.
8.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung seine gesundheitlichen und körperlichen Verhältnisse wahrheitsgemäß anzugeben.
8.3 Jeder Teilnehmer an Aktivitäten im oder auf dem Wasser muss im Besitz eines Schwimmdiploms sein.
Artikel 9 Ausschluss von der Teilnahme
9.1 SCHELDESAFARI oder seine Partner haben das Recht, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn er:
- Nichteinhaltung vorgeschriebener Regeln
- sich in einer Weise verhält, die eine Behinderung oder Gefahr verursacht
- seine Mitteilnehmer behindert oder gefährdet
- vorsätzlich verursachte Schäden an Materialien und/oder Inventar, anderen Teilnehmern und/oder deren persönlichen Gegenständen;
- in einem offensichtlichen Zustand der Vergiftung und/oder des Drogenkonsums ist
9.2 Im Falle eines Ausschlusses gemäß Artikel 9.1 erfolgt keine Entschädigung oder Rückerstattung.
Artikel 10 Zahlung
10.1 Hat der Kunde das Angebot bestätigt, hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist an SCHELDESAFARI im Voraus zu zahlen.
10.2 Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungsdatum reagiert; der Kunde verpflichtet sich hiermit auch, diese Rechnung zu begleichen.
Artikel 11 Tarife und Preise
11.1 Auf Wunsch des Kunden erstellt SCHELDESAFARI ein Angebot für eine in Absprache vereinbarte Veranstaltung inklusive aller Nebenkosten.
11.2 Die Tarife und Preise beinhalten:
- Pont, - Schleusen- und Hafengebühren
- Transportkosten, sofern im Angebot nicht gesondert angegeben
- Die Kosten einer Insassenversicherung
- Die Verwendung von Schutzmaterialien wie Schwimmwesten und Schutzbrillen, Sturmhauben
Artikel 12 Änderungen durch den Kunden
12.1 Der Vertrag kann vom Kunden geändert werden, wenn dies schriftlich mit SCHELDESAFARI vereinbart wurde.
12.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl der Aktivität im Rahmen von 10 % ist nur bis 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Diese Änderung erfolgt kostenlos.
12.3 Wenn die Teilnehmerzahl der Aktivität um mehr als 10 % reduziert wird, gelten die Stornierungsbedingungen aus Artikel 13.
12.4 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Es wird immer der volle Preis berechnet, aber SCHELDESAFARI kann nicht garantieren, dass diese zusätzlichen Reservierungen immer möglich sind.
12.5 Treffen der Kunde oder die Teilnehmer später als vereinbart zu den vereinbarten Zeiten ein, so wird entweder die vereinbarte Endzeit eingehalten oder bei Verfügbarkeit die vereinbarte Dauer der Aktivität eingehalten. Die durch SCHELDESAFARI entstehenden Mehrkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden
Artikel 13 Stornierung
13.1 SCHELDESAFARI ist berechtigt, den Inhalt einer Veranstaltung zu ändern und/oder eine Veranstaltung abzusagen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit von Personen und/oder Sachen besteht, ohne dass SCHELDESAFARI zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist, die durch diese Absage entstanden sind. auf der Seite des Kunden.
13.2 SCHELDESAFARI hat jederzeit das Recht, den Vertrag vor oder am Partytermin im Falle schwerwiegender Umstände, die unvorhersehbar sind und nicht behoben oder vermieden werden können, wie (Bürger-)Krieg, Terror, politische Unruhen, Naturkatastrophen, Lebensmittel, aufzulösen Engpässe, Generalstreiks usw. oder bei Gründen, die mit dem Geschäftsbetrieb von SCHELDESAFARI zusammenhängen, wie technische Probleme an Boot, Motor, Trailer oder sonstigem Material oder Krankheit des Schiffsführers oder bei Gründen, die bei Dritten liegen oder der Partner
13.3 SCHELDESAFARI kann alle Schäden infolge einer Vertragsstornierung durch den Kunden vollständig in Rechnung stellen und SCHELDESAFARI ist in jedem Fall berechtigt, im Falle einer Stornierung mindestens die folgenden Prozentsätze des Gesamtrechnungsbetrags in Rechnung zu stellen:
- innerhalb von 6 Wochen vor der Veranstaltung: 10 %
- innerhalb von 4 Wochen vor der Veranstaltung: 35 %
- innerhalb 1 Woche vor der Veranstaltung: 60%
- am Vortag oder am Veranstaltungstag: 100 %
13.4 Die Aktivität findet grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter statt, sofern nicht vorher schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
13.5 Der Kunde verzichtet auf alle Auflösungsrechte (vgl. Art. 6:265 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs), es sei denn, es wurde eine Kündigung gemäß diesem Artikel vereinbart.
Artikel 14 Beschwerden
Beschwerden des Kunden oder des Teilnehmers bezüglich von SCHELDESAFARI organisierter Veranstaltungen und/oder von SCHELDESAFARI ausgestellter Rechnungen müssen innerhalb von acht Werktagen nach der Veranstaltung bei SCHELDESAFARI eingehen. Erfolgen Reklamationen oder Reklamationen nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Lieferung als vom Kunden genehmigt.
Artikel 15 Höhere Gewalt
15.1 Unter höherer Gewalt wird jeder unvorhersehbare Umstand verstanden, durch den die Ausführung des Vertrages verzögert oder verhindert wird, sofern dieser Umstand nicht von SCHELDESAFARI vermieden werden kann und nicht auf der Grundlage des Gesetzes, des Vertrags, zu seinen Lasten geht oder soziale Ansichten.
15.2 Im Falle höherer Gewalt, aufgrund derer SCHELDESAFARI nicht (rechtzeitig) in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen oder den Auftrag auszuführen, ist SCHELDESAFARI ohne gerichtliche Intervention berechtigt, entweder die Ausführung des Vertrags oder den Auftrag auszusetzen für die Dauer der Behinderung oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass SCHELDESAFARI in diesem Fall zur Zahlung einer Entschädigung oder Vertragsstrafe verpflichtet ist.
15.3 Wenn und soweit SCHELDESAFARI aufgrund höherer Gewalt überhaupt nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, schuldet der Kunde den entsprechenden Preis nicht.
Artikel 16 Streitigkeiten
16.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem mit SCHELDESAFARI geschlossenen Vertrag unterliegen niederländischem Recht.
16.2 Im Falle einer Streitigkeit über eine Vereinbarung werden die Parteien versuchen, diese in Absprache zu lösen. Kann die Streitigkeit nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden, wird die Streitigkeit dem zuständigen Zivilgericht in Middelburg vorgelegt.
16.3 Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels gelten auch, wenn der Kunde im Ausland ansässig ist und eine Vertragsbestimmung ein ausländisches Gericht als zuständig bezeichnen würde.
Artikel 17 Datenschutz
17.1 SCHELDESAFARI respektiert die Privatsphäre aller Teilnehmer und stellt sicher, dass die vom Teilnehmer bereitgestellten personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden. SCHELDESAFARI wird die personenbezogenen Daten nicht an Dritte verkaufen und nur Dritten zur Verfügung stellen, die direkt an der Veranstaltung beteiligt sind.
17.2 SCHELDESAFARI behält sich das Recht vor, fotografische oder sonstige Aufnahmen, die während einer Veranstaltung gemacht werden, zu Werbezwecken zu verwenden.
In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
A. ScheldeSafari: Comfortcamping Schedeoord B.V.
B. Kunde: die (juristische) Person, mit der SCHELDESAFARI einen Vertrag abgeschlossen hat
C. Teilnehmer: die Person, die an der Veranstaltung teilnimmt
D. Veranstaltung: Dienstleistung (z. B. Rib-Segeln), Vermittlung, Lieferung, Arbeit oder Veranstaltung, die SCHELDESAFARI im Auftrag des Kunden organisiert oder durchführt
E. Angebot: schriftliches Angebot, auch per E-Mail, mit dem Vorschlag zur Durchführung einer Veranstaltung.
F. Partner: Juristische Person, die nicht SCHELDESAFARI ist, die für die Durchführung (eines Teils) der Veranstaltung verantwortlich ist.
G. Vereinbarung: Verpflichtung zwischen SCHELDESAFARI und dem Kunden, die durch eine Genehmigung/Vereinbarung über ein von SCHELDESAFARI bereitgestelltes Angebot begründet wird.
Artikel 2 Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Angebote, die von SCHELDESAFARI abgeschlossen oder ausgehandelt werden, und zwar im weitesten Sinne des Wortes.
2.2 Kunde und Teilnehmer akzeptieren die Geltung dieser AGB durch Abschluss eines Vertrages oder durch Teilnahme an einer von SCHELDESAFARI organisierten Veranstaltung.
2.3 Wenn SCHELDESAFARI nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass diese Bedingungen nicht gelten oder dass SCHELDESAFARI das Recht verliert, die Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen.
2.4 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, zB des Kunden, oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
2.5 Die mögliche Nichtanwendung (eines Teils) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen.
Artikel 3 Abschluss und Inhalt der Vereinbarung
3.1 Ein mit SCHELDESAFARI geschlossener Vertrag kommt zustande, nachdem SCHELDESAFARI dem Kunden ein Angebot/Bestätigung übermittelt hat und der Kunde das Angebot schriftlich/per E-Mail bestätigt hat.
3.2 SCHELDESAFARI behält sich das Recht vor, mehrere Kunden gleichzeitig an derselben Veranstaltung teilnehmen zu lassen.
3.3 SCHELDESAFARI hat trotz Zusagen das Recht, selbst zu bestimmen, welche Boote und Materialien verwendet werden. Der Kunde hat kein Recht, sich zu beschweren, wenn ein zugesagtes Boot nicht verfügbar ist.
3.4 Die Preise und (optionalen) Reservierungen gelten bis zum Ablaufdatum der Option, wie im Angebot angegeben. Nach diesem Datum können Preise, Konditionen und Verfügbarkeit nicht mehr garantiert werden.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, SCHELDESAFARI bei Vertragsschluss alle persönlichen Umstände seiner Person und/oder der Teilnehmer, für die er den Vertrag eingeht, mitzuteilen, soweit diese den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere für alle relevanten medizinischen und konditionellen Angaben.
Artikel 4 Rechtsfähigkeit
SCHELDESAFARI kann sich darauf verlassen, dass die Person, die den Vertrag im Namen oder zugunsten des Kunden abschließt, handlungsberechtigt ist.
Artikel 5 Haftung gegenüber dem Kunden
5.1 SCHELDESAFARI wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Veranstaltung zu einem großen Erfolg für alle Teilnehmer und den Kunden zu machen. Wird ein Teil der Veranstaltung nicht erwartungsgemäß erfüllt, haftet SCHELDESAFARI für diesen Mangel nicht, es sei denn, dieser Mangel ist darauf zurückzuführen. SCHELDESAFARI haftet niemals, wenn;
A der Mangel in der Erfüllung dem Kunden oder einem Teilnehmer zuzurechnen ist
B Die Nichterfüllung konnte vernünftigerweise nicht vorhergesehen oder verhindert werden und ist einem Dritten oder einem Partner zuzurechnen.
C der Mangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
5.2 SCHELDESAFARI übernimmt keine Haftung für Schäden, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Verlusts von Gütern, einschließlich Folge- und Personenschäden, die aus seinen Handlungen oder Unterlassungen im weitesten Sinne des Wortes resultieren, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit/Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz vor.
5.3 SCHELDESAFARI übernimmt keine Haftung für Schäden, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Verlusts von Waren, einschließlich Folge- und Personenschäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen von Partnern resultieren, all dies im weitesten Sinne des Wortes.
Artikel 6 Haftung gegenüber dem Teilnehmer
6.1 Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
6.2 SCHELDESAFARI übernimmt keine Haftung für Schäden, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Verlusts von Gütern, einschließlich Folge- und Personenschäden, die aus seinen Handlungen oder Unterlassungen im weitesten Sinne des Wortes resultieren, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit/Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz vor.
6.3 SCHELDESAFARI übernimmt keine Haftung für Schäden, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Verlusts von Waren, einschließlich Folge- und Personenschäden, die daraus resultieren
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6.4 SCHELDESAFARI übernimmt keine Haftung für die Verschlimmerung bestehender Verletzungen. Vor der Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet sich der Teilnehmer, allfällige körperliche Probleme, Einschränkungen oder Risiken vor Beginn der Veranstaltung zu melden. Darüber hinaus bestätigt der Teilnehmer mit der Teilnahme an der Veranstaltung, dass er die Risiken, Hinweise und Bedingungen zur Kenntnis genommen bzw. proaktiv informiert hat oder nicht.
Artikel 7 Entschädigung
Der Kunde stellt SCHELDESAFARI, seine Partner sowie seine Mitarbeiter und ggf. beigezogene Hilfspersonen von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Teilnehmern, frei, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
Artikel 8 Pflichten des Teilnehmers
8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen und Weisungen, die er von SCHELDESAFARI oder dem Partner erhält, unverzüglich und vollständig Folge zu leisten.
8.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung seine gesundheitlichen und körperlichen Verhältnisse wahrheitsgemäß anzugeben.
8.3 Jeder Teilnehmer an Aktivitäten im oder auf dem Wasser muss im Besitz eines Schwimmdiploms sein.
Artikel 9 Ausschluss von der Teilnahme
9.1 SCHELDESAFARI oder seine Partner haben das Recht, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn er:
- Nichteinhaltung vorgeschriebener Regeln
- sich in einer Weise verhält, die eine Behinderung oder Gefahr verursacht
- seine Mitteilnehmer behindert oder gefährdet
- vorsätzlich verursachte Schäden an Materialien und/oder Inventar, anderen Teilnehmern und/oder deren persönlichen Gegenständen;
- in einem offensichtlichen Zustand der Vergiftung und/oder des Drogenkonsums ist
9.2 Im Falle eines Ausschlusses gemäß Artikel 9.1 erfolgt keine Entschädigung oder Rückerstattung.
Artikel 10 Zahlung
10.1 Hat der Kunde das Angebot bestätigt, hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist an SCHELDESAFARI im Voraus zu zahlen.
10.2 Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungsdatum reagiert; der Kunde verpflichtet sich hiermit auch, diese Rechnung zu begleichen.
Artikel 11 Tarife und Preise
11.1 Auf Wunsch des Kunden erstellt SCHELDESAFARI ein Angebot für eine in Absprache vereinbarte Veranstaltung inklusive aller Nebenkosten.
11.2 Die Tarife und Preise beinhalten:
- Pont, - Schleusen- und Hafengebühren
- Transportkosten, sofern im Angebot nicht gesondert angegeben
- Die Kosten einer Insassenversicherung
- Die Verwendung von Schutzmaterialien wie Schwimmwesten und Schutzbrillen, Sturmhauben
Artikel 12 Änderungen durch den Kunden
12.1 Der Vertrag kann vom Kunden geändert werden, wenn dies schriftlich mit SCHELDESAFARI vereinbart wurde.
12.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl der Aktivität im Rahmen von 10 % ist nur bis 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Diese Änderung erfolgt kostenlos.
12.3 Wenn die Teilnehmerzahl der Aktivität um mehr als 10 % reduziert wird, gelten die Stornierungsbedingungen aus Artikel 13.
12.4 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Es wird immer der volle Preis berechnet, aber SCHELDESAFARI kann nicht garantieren, dass diese zusätzlichen Reservierungen immer möglich sind.
12.5 Treffen der Kunde oder die Teilnehmer später als vereinbart zu den vereinbarten Zeiten ein, so wird entweder die vereinbarte Endzeit eingehalten oder bei Verfügbarkeit die vereinbarte Dauer der Aktivität eingehalten. Die durch SCHELDESAFARI entstehenden Mehrkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden
Artikel 13 Stornierung
13.1 SCHELDESAFARI ist berechtigt, den Inhalt einer Veranstaltung zu ändern und/oder eine Veranstaltung abzusagen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit von Personen und/oder Sachen besteht, ohne dass SCHELDESAFARI zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist, die durch diese Absage entstanden sind. auf der Seite des Kunden.
13.2 SCHELDESAFARI hat jederzeit das Recht, den Vertrag vor oder am Partytermin im Falle schwerwiegender Umstände, die unvorhersehbar sind und nicht behoben oder vermieden werden können, wie (Bürger-)Krieg, Terror, politische Unruhen, Naturkatastrophen, Lebensmittel, aufzulösen Engpässe, Generalstreiks usw. oder bei Gründen, die mit dem Geschäftsbetrieb von SCHELDESAFARI zusammenhängen, wie technische Probleme an Boot, Motor, Trailer oder sonstigem Material oder Krankheit des Schiffsführers oder bei Gründen, die bei Dritten liegen oder der Partner
13.3 SCHELDESAFARI kann alle Schäden infolge einer Vertragsstornierung durch den Kunden vollständig in Rechnung stellen und SCHELDESAFARI ist in jedem Fall berechtigt, im Falle einer Stornierung mindestens die folgenden Prozentsätze des Gesamtrechnungsbetrags in Rechnung zu stellen:
- innerhalb von 6 Wochen vor der Veranstaltung: 10 %
- innerhalb von 4 Wochen vor der Veranstaltung: 35 %
- innerhalb 1 Woche vor der Veranstaltung: 60%
- am Vortag oder am Veranstaltungstag: 100 %
13.4 Die Aktivität findet grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter statt, sofern nicht vorher schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
13.5 Der Kunde verzichtet auf alle Auflösungsrechte (vgl. Art. 6:265 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs), es sei denn, es wurde eine Kündigung gemäß diesem Artikel vereinbart.
Artikel 14 Beschwerden
Beschwerden des Kunden oder des Teilnehmers bezüglich von SCHELDESAFARI organisierter Veranstaltungen und/oder von SCHELDESAFARI ausgestellter Rechnungen müssen innerhalb von acht Werktagen nach der Veranstaltung bei SCHELDESAFARI eingehen. Erfolgen Reklamationen oder Reklamationen nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Lieferung als vom Kunden genehmigt.
Artikel 15 Höhere Gewalt
15.1 Unter höherer Gewalt wird jeder unvorhersehbare Umstand verstanden, durch den die Ausführung des Vertrages verzögert oder verhindert wird, sofern dieser Umstand nicht von SCHELDESAFARI vermieden werden kann und nicht auf der Grundlage des Gesetzes, des Vertrags, zu seinen Lasten geht oder soziale Ansichten.
15.2 Im Falle höherer Gewalt, aufgrund derer SCHELDESAFARI nicht (rechtzeitig) in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen oder den Auftrag auszuführen, ist SCHELDESAFARI ohne gerichtliche Intervention berechtigt, entweder die Ausführung des Vertrags oder den Auftrag auszusetzen für die Dauer der Behinderung oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass SCHELDESAFARI in diesem Fall zur Zahlung einer Entschädigung oder Vertragsstrafe verpflichtet ist.
15.3 Wenn und soweit SCHELDESAFARI aufgrund höherer Gewalt überhaupt nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, schuldet der Kunde den entsprechenden Preis nicht.
Artikel 16 Streitigkeiten
16.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem mit SCHELDESAFARI geschlossenen Vertrag unterliegen niederländischem Recht.
16.2 Im Falle einer Streitigkeit über eine Vereinbarung werden die Parteien versuchen, diese in Absprache zu lösen. Kann die Streitigkeit nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden, wird die Streitigkeit dem zuständigen Zivilgericht in Middelburg vorgelegt.
16.3 Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels gelten auch, wenn der Kunde im Ausland ansässig ist und eine Vertragsbestimmung ein ausländisches Gericht als zuständig bezeichnen würde.
Artikel 17 Datenschutz
17.1 SCHELDESAFARI respektiert die Privatsphäre aller Teilnehmer und stellt sicher, dass die vom Teilnehmer bereitgestellten personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden. SCHELDESAFARI wird die personenbezogenen Daten nicht an Dritte verkaufen und nur Dritten zur Verfügung stellen, die direkt an der Veranstaltung beteiligt sind.
17.2 SCHELDESAFARI behält sich das Recht vor, fotografische oder sonstige Aufnahmen, die während einer Veranstaltung gemacht werden, zu Werbezwecken zu verwenden.